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      Geflügelpest weiter auf Vormarsch

      Nachdem Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Gunzenhausen, gilt eine Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter. Jede Art von Geflügel hat demnach in einem geschlossenen Stall gehalten zu werden. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- und Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk festgelegt. Die Abgabe von Eiern, Geflügel, Geflügelfleisch und sonstigen Erzeugnissen aus diesem Bereich wird damit untersagt. Anfang der Woche wurde bereits ein Fall aus dem Landkreis Neuburg Schrobenhausen bekannt.

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