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      Ingolstadt

      BAföG-Reform 2024 - Das sind die Neuerungen

      29. BAföG-Änderungsgesetz

      Das 29. BAföG-Änderungsgesetz ist seit dem 25. Juli rechtsverbindlich und soll als „Reform“ eine Vielzahl an Verbesserungen beinhalten. Bis zum Wintersemester ist zwar noch etwas Zeit aber bei der finanziellen Unterstützung vom Staat gilt „je früher, desto besser“. Deswegen bietet das Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg, das auch für die Technische Hochschule Ingolstadt zuständig ist, individuelle Beratungstermine an. Lena Prinz und Elena Richarz haben bei einem Gespräch mit Alexander Buchner vom Amt für Ausbildungsförderung erfahren, welche Neuerungen beschlossen wurden.

       

      Die wichtigsten Änderungen

      Einmalige Studienstarthilfe – 1.000 Euro

      Grundbedarfsätze – um fünf Prozent angehoben

      Wohnkostenpauschale – von 360 auf 380 Euro angehoben

      Förderungshöchstbetrag – steigt von 934 Euro auf 992 Euro

      Freibeträge – um insgesamt 5,25 Prozent angehoben

      Geschwistereinkommen – wird erst ab 18 Jahren berücksichtigt

      Flexibilitätssemester – ein Semester mehr Zeit

      Fachrichtungswechsel – Etwas später möglich

      Bürokratieabbau – E-Akten und BAföG-Digital

       

      Alle Informationen rund um das BAföG und das Antragsformular sind auf den Internetseiten www.bafög.de und www.bafoeg-digital.de zu finden.

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