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      Strafmaß

      Im Prozess um eine Schrobenhausener Heilpraktikerin und abgeblich wirkungslose Krebsmedikamente hat sich das Landgericht Ingolstadt zur möglichen Strafe geäußert. Der Frau drohen zwei Jahre und zwei Monate Haft ohne Bewährung. Für den mitangeklagten Hersteler der Medikamente sind es fünfeinhalb Jahre. Durch ein umfassendes Geständnis und eine Wiedergutmachungs-Zahlung könnten die Angeklagten das Gefängnis aber noch vermeiden.

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