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      Kapazitäten freihalten

      Weil das Gesundheitssystem überlastet ist, werden elektive Eingriffe in oberbayerischen Kliniken weiterhin ausgesetzt. Das hat die Regierung von Oberbayern beschlossen. Bis Ende Februar sollen die Kliniken von aufschiebbaren stationären Behandlungen absehen. Die Anordnung gilt für die 57 oberbayerischen COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser sowie für 19 weitere Kliniken. Elektive Eingriffe können in Ausnahmefällen zugelassen werden, die betroffenen Kliniken müssen die in Anspruch genommenen Betten innerhalb von 48 Stunden wieder zur Verfügung stellen.

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