Dreieinhalb Jahre Haft für Raser
3 Jahre und 6 Monate Haft sowie eineinhalb Jahre Führerscheinentzug. So lautet das Urteil im Ingolstädter Raserprozess. Wegen Totschlags und raserei mit Todesfolge hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Die Nebenkläger, die Eltern des Getöteten, forderten 10 Jahre – das Höchstmaß, dass in dem neuen Raserparagraphen vorgesehen ist. Der kam beim Urteil auch zur Anwendung. Einen Tötungsvorsatz sah das Gericht allerdings nicht.
Im Oktober 2019 war der damals 22-jährige Fahrzeugmechaniker aus Geisenfeld mit seinem illegal getunten Sportcoupe auf der A9 Höhe Manching unterwegs, als er einem Gutachten Zufolge mit mindestens 230 km/h in den Wagen eines gleichaltrigen Gaimersheimers prallte. Erlaubt waren in dem Streckenabschnitt 100 km/h. Der 22-jährige Gaimersheimer erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen.
Die Verteidiger plädierten auf Freispruch, Sie sprechen von einer „schwerwiegenden Sorgfaltswidrigkeit des Geschädigten durch unzulässigen Spurwechsel“. Zudem hätten sich nicht alle technischen Aspekte des Unfalls klären lassen.
Gegen das Urteil kann noch das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden. Andernfalls ist es in einer Woche rechtskräftig.