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      Bayerischer Tennisverband klagt

      Gleiches Recht für alle. Dieser Gleichbehandlungs-Grundsatz – unbestritten ein hohes Gut – und dennoch würden ihn heute wohl nicht mehr alle blind unterschreiben. In Pandemie-Zeiten gibt es eben auch eine Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung. Und die erfordere durchaus eine differenziertere Betrachtung, so der Bayerische Tennisverband. Denn seitdem die Staatsregierung nach dem Gerichtsurteil pro Fitneßstudios kurzerhand die Schließung aller Sporthallen verordnete, kocht die Stimmung an der Sport-Basis. Die Unterstützung für den weiß-blauen Corona-Kurs bröckelt vor allem in den Sportvereinen und der BTV wagt nun den gerichtlichen Return: er geht den Klageweg.

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