AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung

 

Das Programm tv.ingolstadt wird von der tv.ingolstadt GmbH & Co. KG veranstaltet. Für die Verträge zwischen tv.ingolstadt GmbH & Co. KG und ihren Vertragspartnern über Werbesendungen und Sponsorhinweise gelten ausschließlich folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1.  Tarif

1.1 Für Akquisition und Abwicklung der Werbeeinschaltungen gilt der festgesetzte und zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Tarif.

1.2 Die in den Tarifmappen ausgewiesenen Preise gelten nicht für jegliche Sonderwerbeformen und Sponsoringhinweise. Insoweit werden Einzelpreise von tv.ingolstadt GmbH & Co. KG festgesetzt.

 

2.  Vertragsschluss tv.ingolstadt GmbH & Co. KG

2.1 Aufträge werden für tv.ingolstadt GmbH & Co. KG erst durch schriftliche Bestätigung oder Bestätigung auf elektronischem Weg (Telefax, E-Mail) rechtsverbindlich. Nebenabreden und Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Werbesendungen werden unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das allgemeine Programm des Veranstalters.

2.2 Es besteht keine Verpflichtung von tv.ingolstadt GmbH & Co. KG eine Werbesendung vor Annahme des Auftrags anzusehen oder in sonstiger Weise zu prüfen; daher behält sich tv.ingolstadt GmbH & Co. KG auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen vor, Werbesendungen wegen ihrer Herkunft, des Inhalts oder der technischen Form nach einheitlich sachlich gerechtfertigten Grundsätzen zurückzuweisen.

Die Gründe für die Ablehnung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. In diesen Fällen hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Rückzahlung von bereits für die Ausstrahlungen geleisteter Zahlungen. Darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen können nicht geltend gemacht werden.

2.3 Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für den Inhalt seiner Werbesendung und stellt tv.ingolstadt GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere auch von Ansprüchen wegen Verletzung von Urheber-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechten, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei. Wird in Webeeinschaltungen Musik von Tonträgern eingesetzt, die GEMA-pflichtig sind, hat der Auftraggeber die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben (Produzent, Komponist, Titel, Länge der verwendeten Musik mit Schaltplänen) mitzuliefern und die GEMA-Kosten zusätzlich zu übernehmen.

2.4 Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Werbesendungen. Dies gilt auch dann, wenn tv.ingolstadt GmbH & Co. KG oder ein beauftragtes Unternehmen die Produktion durchführt.

 

3. Vertragsschluss unter Beteiligung von Agenturen oder sonstigen Mittlern

3.1 Wird der Vertrag über eine Agentur oder einen Mittler vermittelt, sind Agentur und Werbungtreibender gemeinsam Vertragspartner von tv.ingolstadt GmbH & Co. KG und haften gesamtschuldnerisch für die vertraglichen Verpflichtungen. Tritt nur die Agentur auf, so hat sie tv.ingolstadt GmbH & Co. KG den jeweils vertretenen Werbungtreibenden namentlich zu benennen. tv.ingolstadt GmbH & Co. KG ist berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

3.2 Die aktuell gültigentv.ingolstadt GmbH & Co. KG – Tarife sind von Werbemittlern und Werbeagenturen gegenüber Werbungtreibenden einzuhalten.

3.3 Erteilen Werbeagenturen oder Werbemittler tv.ingolstadt GmbH & Co. KG Aufträge für Werbesendungen, können diese, falls sie die jeweiligen Werbungtreibenden werblich beraten und die entsprechenden Dienstleistungen tv.ingolstadt GmbH & Co. KG nachweisen, soweit branchenüblich, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der um etwaig gewährte Rabatte gekürzten Brutto-Einschaltpreise (ausschließlich Mehrwertsteuer) enthalten.

3.4 Werbeagenturen oder Werbemittler können die Agenturvergütung erhalten, soweit und solange sie die an tv.ingolstadt GmbH & Co. KG erteilten Aufträge mit tv.ingolstadt GmbH & Co. KG abwickeln, und tv.ingolstadt GmbH & Co. KG die für die Ausstrahlung vereinbarte Vergütung erhalten hat. tv.ingolstadt GmbH & Co. KG bleibt die Gewährung oder Anpassung der Agenturvergütung an sich ändernde Branchengepflogenheiten vorbehalten.

 

4. Rechte, Fernsehnutzungsrecht, Garantien

4.1 Der Werbungtreibende oder die Agentur überträgt auf tv.ingolstadt GmbH & Co. KG alle für die Sendung und die öffentliche Zugänglichmachung eines Werbefilms oder Sponsorhinweises erforderlichen Nutzungsrechte, einschließlich des für etwaige Bearbeitungen notwendigen Bearbeitungsrechts. tv.ingolstadt GmbH & Co. KG nimmt diese Übertragung.

4.2 Die Übertragung erfolgt zeitlich und inhaltlich in dem für die Ausführung der Werbebuchung erforderlichen Umfang, welcher von tv.ingolstadt GmbH & Co. KG festgelegt wird.

4.3 Das Senderecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung wird jedoch in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Ausstrahlung und Zugänglichmachung mittels aller bekannten technischen Verfahren, analog, digital, per Satellit, sowie in allen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Formen des Fernsehens und des öffentlichen Zugänglichmachens.

4.4 Der Werbungtreibende und die Agentur stehen dafür ein, dass der Werbefilm/Sponsorhinweis nicht gegen wettbewerbs-, werbe- und sonstige rechtliche Bestimmungen oder geltende Werberichtlinien, Grundsätze oder Selbstbindungen der Werbewirtschaft verstößt. Bei Verstößen gegen diese Zusicherung haften Werbungtreibender und Agentur tv.ingolstadt GmbH & Co. KG gegenüber uneingeschränkt.

Wird ein Werbefilm/Sponsorhinweis durch Dritte beanstandet, sind Werbungtreibender und Agentur verpflichtet, tv.ingolstadt GmbH & Co. KG einen rechtlich einwandfreien Werbefilm rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, der sodann an die Stelle des beanstandeten tritt.

4.5 Sollte tv.ingolstadt GmbH & Co. KG wegen der Ausstrahlung des Werbefilms oder wegen des Inhaltes aus urheberechtlichen, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Gründen rechtlich in Anspruch genommen werden, stellen Werbungtreibender und Agentur tv.ingolstadt GmbH & Co. KG von allen daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei und ersetzt einen etwa entstehenden Schaden sowie die für die Rechtsverfolgung entstehenden Kosten. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von der tv.ingolstadt GmbH & Co. KG zu verantworten ist.

 

5.Auftragsausführung/Sendematerial

5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, tv.ingolstadt GmbH & Co. KG rechtzeitig, mindestens eine Woche vor Erstsendung, das für die Sendung notwendige Material zur Verfügung zu stellen. Werden die Sendeunterlagen nicht rechtzeitig angeliefert oder sind diese nicht einwandfrei und kann aus diesen Gründen die Sendung nicht ausgestrahlt werden, so wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt.

5.2 Bei anerkannten technischen Mängeln einer Ausstrahlung, die von tv.ingolstadt GmbH & Co. KG oder der Sendeanstalt zu vertreten sind und den Zweck der Werbesendung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, besteht für tv.ingolstadt GmbH & Co. KG zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung in Form der einmaligen kostenfreien Wiederholung in technisch einwandfreier Form. Lässt tv.ingolstadt GmbH & Co. KG eine hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzausstrahlung erneut nicht einwandfrei, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

5.3 Vereinbarte Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann eine Gewähr für die Sendung an bestimmten Tagen, zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit die Zahl der Ausstrahlungen in der Prime Time bzw. der gebuchten Preisgruppe nicht vermindert wird. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

5.4 Muss eine Werbesendung aus programmlichen, programmtechnischen, aus Gründen technischer Störung oder anderen, nicht zu vertretenden Gründen ausfallen, so wird sie nach bester Möglichkeit zeitnah verlegt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt. Für den Fall, dass die Werbesendung nicht nachgeholt werden kann, hat der Auftraggeber lediglich Anspruch auf Rückzahlung bereits für die Ausstrahlung geleisteter Zahlungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.5 Werden Werbesendungen nicht oder falsch ausgestrahlt, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien etc. durch den Werbungtreibenden nicht rechtzeitig, mangelhaft oder falsch gekennzeichnet geliefert wurden oder dürfen diese aus rechtlichen Gründen nicht ausgestrahlt werden, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Dem Werbungtreibenden oder der Agentur stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Werbungtreibende/die Agentur trägt die Gefahr für Übermittlungsfehler von Sendeunterlagen.

Sämtliche Verpflichtungen von tv.ingolstadt GmbH & Co. KG aus der Werbebuchung entfallen, wenn der Vertragspartner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nur teilweise oder mangelhaft erfüllt. Hierunter fällt insbesondere die rechtzeitige Lieferung des Sendematerials in gehöriger Form sowie Lieferung von nicht sendefähigem Material in rechtlicher, technischer oder inhaltlicher Hinsicht. Schadensersatzansprüche von tv.ingolstadt GmbH & Co. KG bleiben in allen Fällen bestehen.

5.6 Die Pflicht zur Aufbewahrung von Werbematerial endet für tv.ingolstadt GmbH & Co. KG mit der vertragsmäßig letzten Ausstrahlung der Werbesendung. tv.ingolstadt GmbH & Co. KG wird das Werbematerial dem Auftraggeber auf dessen Kosten und auf dessen Risiko zurücksenden, wenn dieser eine Rücksendung spätestens innerhalb von 10 Tagen seit der letzten Ausstrahlung schriftlich verlangt. Ansonsten ist tv.ingolstadt GmbH & Co. KG zur Vernichtung des Materials berechtigt. tv.ingolstadt GmbH & Co. KG ist berechtigt, das Werbematerial bis zur vollständigen Bezahlung des Werbeauftrages zurückzuhalten.

 

6. Haftung

6.1 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluss sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung oder Verzug sind auf den vorhersehbaren Schaden und das zu zahlende Entgelt beschränkt. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von tv.ingolstadt GmbH & Co. KG  oder deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.

6.2 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet tv.ingolstadt GmbH & Co. KG auch nicht für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Erfüllungsgehilfen. Ansonsten haftet tv.ingolstadt GmbH & Co. KG nur für vorhersehbare Schäden bis zur Höhe des geleisteten Entgeltes.

6.3 Zeitweilige oder dauernde Sendeausfälle infolge technischer Defekte, die nicht in den Verantwortungsbereich von tv.ingolstadt GmbH & Co. KG fallen, berechtigen nicht zu Schadensersatz oder Minderung. Bei Ausfällen infolge höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder Verkehrsstörungen haben tv.ingolstadt GmbH & Co. KG Anspruch auf volle Bezahlung.

6.4 In den Fällen des Abs. 1 und 2 haftet tv.ingolstadt GmbH & Co. KG nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Parteien sind sich insoweit darüber einig, dass der typischerweise voraussehbare Schadensumfang in keinem Fall 25.000,00 Euro übersteigt.

6.5 Die Haftungsausschüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten für jede Haftung einschließlich Verzug, Unmöglichkeit oder Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Gewährleistungsansprüchen und unerlaubter Handlung.

 

7. Schriftform/Teilnichtigkeit/Erfüllungsort

7.1 Sämtliche Vereinbarungen zwischen tv.ingolstadt GmbH & Co. KG und dem Werbungtreibenden/der Agentur sowie Ergänzungen, Zusätze, einschließlich einer Abänderung dieser Schriftformklausel usw. müssen zur Rechtswirksamkeit schriftlich erfolgen. Telefax, E-Mail und Brief wahren die Schriftform.

7.2 Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam oder wird sie unwirksam, so erfasst diese Unwirksamkeit die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt zwischen den Parteien eine wirksame Klausel als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlichen am nächsten kommt.

7.3 Die Präambel ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.4 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen zwischen dem Werbungtreibenden/der Agentur und tv.ingolstadt GmbH & Co. KG ist Ingolstadt.

 

8. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

8.1 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

8.2 Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten zwischen den Parteien ist München. Unabhängig davon hat tv.ingolstadt GmbH & Co. KG das Recht, den Werbungtreibenden oder die Agentur auch an deren Geschäftssitz zu verklagen.

 

9. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. 

Stand 06 / 2019

 

tv.ingolstadt GmbH & Co. KG

Marie-Curie-Straße 6

85055 Ingolstadt

 

Telefon: 0841 – 0841 974 397 – 10

Fax: 0841 – 0841 974 397 – 30

Email: info@tv.ingolstadt.de

 

Amtsgericht München HRB 158548

Geschäftsführung: Horst Rettig