Die Stadtverwaltung der Stadt Ingolstadt möchte für das gesamte Stadtgebiet Abstandsflächentiefen von 80 Prozent der Wandhöhe festsetzen. Über den Erlass dieser Satzung berät sich der Stadtrat am 19. Januar. Laut beschlossener Änderung der Bayrischen Bauordnung, genügen bereits 40 Prozent. Der Freistaat Bayern räumt jedoch ein, eigene Abstandsflächenmaße als Ortsrecht festzusetzen. Laut Verwaltung dienen die größeren Abstände dem Klimaschutzziel eines reduzierten Bauflächenverbrauchs gleichermaßen wie dem Erhalt der Ingolstädter Baustruktur.