Das 29. BAföG-Änderungsgesetz ist seit dem 25. Juli rechtsverbindlich und soll als „Reform“ eine Vielzahl an Verbesserungen beinhalten. Bis zum Wintersemester ist zwar noch etwas Zeit aber bei der finanziellen Unterstützung vom Staat gilt „je früher, desto besser“. Deswegen bietet das Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg, das auch für die Technische Hochschule Ingolstadt zuständig ist, individuelle Beratungstermine an. Lena Prinz und Elena Richarz haben bei einem Gespräch mit Alexander Buchner vom Amt für Ausbildungsförderung erfahren, welche Neuerungen beschlossen wurden.
Einmalige Studienstarthilfe – 1.000 Euro
Grundbedarfsätze – um fünf Prozent angehoben
Wohnkostenpauschale – von 360 auf 380 Euro angehoben
Förderungshöchstbetrag – steigt von 934 Euro auf 992 Euro
Freibeträge – um insgesamt 5,25 Prozent angehoben
Geschwistereinkommen – wird erst ab 18 Jahren berücksichtigt
Flexibilitätssemester – ein Semester mehr Zeit
Fachrichtungswechsel – Etwas später möglich
Bürokratieabbau – E-Akten und BAföG-Digital
Alle Informationen rund um das BAföG und das Antragsformular sind auf den Internetseiten www.bafög.de und www.bafoeg-digital.de zu finden.