Di, 08.09.2020 , 13:15 Uhr

Bayern erlaubt Ligapartien im Amateur-Fußball und Breitensport-Events

Nach der Corona-Zwangspause dürfen in Bayern ab 19. September wieder Ligaspiele im Amateur-Fußball und andere Breitensportwettkämpfe ausgetragen werden. Das beschloss das Kabinett am Dienstag in München und erlaubte den Vereinen dabei zudem, ähnlich wie bei Kulturveranstaltungen eine begrenzte Anzahl von Fans zuzulassen. Ausgenommen davon bleiben aber vorläufig Profiligen, der DFB-Pokal und die Champions League.

„Bei Sportveranstaltungen in Bayern werden – vorläufig mit Ausnahme der Profiligen, des DFB-Pokal und der UEFA Champions-League – Zuschauer entsprechend den Regelungen bei kulturellen Veranstaltungen erlaubt, mit der Maßgabe, dass bei Stehplätzen eine Maske zu tragen ist, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die vorgenannten Regelungen gelten ab dem 19. September 2020.“, heißt es in einer Mitteilung der Staatsregierung.

 

Innen- und Sportminister Joachim Herrmann ergänzte: „Als Sportminister bin ich sehr froh, jetzt auch den gesamten Sport freigeben zu können.“

Söder erklärte zuvor, dass im Sport die gleichen Regeln wie bei der Kultur gelten sollen – das gilt insbesondere für die Zuschauerzahlen. Demnach sein beim Amateursport ab 19. September innen bis zu 200 Zuschauer und draußen bis zu 400 Zuschauer zulässig.

 

Gleichzeitig dürfen nach monatelanger Corona-Zwangspause ebenfalls ab übernächstem Wochenende (19. September) Bars und Kneipen in Bayern wieder öffnen. Das teilte Ministerpräsident Markus Söder nach der Kabinettssitzung mit. Dabei sollen für Schankwirtschaften die gleichen Regeln gelten wie für Speisewirtschaften, zudem muss in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen. Doch es gibt auch einen Wermutstropfen: „Discos und Clubs bleiben leider zu“, sagte Söder. „Das könnten Infektionsbomben werden.“

 

Strengere sind dafür die Vorschriften etwa bei Demonstrationen. Bei größeren Versammlungen unter freiem Himmel gelte ab Mittwoch (9. September) regelmäßig eine Maskenpflicht, so Söder. Die Pflicht greife „jedenfalls ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen“.

 

Gleichzeitig ändert die Staatsregierung ihre Teststrategie. Die Corona-Teststationen an den Autobahnen in Grenznähe und an den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg werden zum Ende der Hauptreisezeit zum 30. September eingestellt. Die freiwerdenden Testkapazitäten sollen dem Kabinettsbeschluss zufolge stattdessen „bedarfsorientiert“ etwa für die Testzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehen. Lediglich die Teststationen an den Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen bleiben.

 

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