Antrag auf Abspaltung abgelehnt
Am 4. Verhandlungstag im Audi Prozess wurde heute über eine Abtrennung des Verfahrens gegen Rupert Stadler entschieden. Die Anwälte Stadlers hatten vergangene Woche eine Abtrennung gefordert, da ein Großteil der vorgeworfenen Handlungen ausschließlich die drei Mitangeklagten betreffe. Die Anklageschrift umfasst 92 Seiten- Die Vorwürfe gegen den Audi Ex Chef Rupert Stadler finden sich erst auf Seite 86. Jetzt hat die Wirtschaftskammer des Landgericht München 2 entschieden, dass das Verfahren nicht aufgespaltet wird. Es sei „zweckmäßig“, das Verfahren gemeinsam weiterzuführen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert. Stadlers Rechte würden dadurch nicht übermäßig eingeschränkt. Ein Mitangeklagter Motorenentwickler hatte die Konzernführung heute erneut belastet. Der Prozess wird bereits morgen fortgesetzt.